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Covid-Update Sportanlagen
Der neueste Bundesratsbeschluss sieht folgende Regelungen vor, gültig ab 20. Dezember 2021 - vorläufig 24. Januar 2022
Was uns betrifft:
Über 16-jährige (Spieler und Trainer):
- Hallentraining: es dürfen nur noch 2G-Personen (geimpft oder genesen) teilnehmen (Trainer und SpielerInnen). Zusätzlich muss eine Maske, auch während des Trainings (Trainer und SpielerInnen) getragen werden.
Wir empfehlen, nur die Trainingsslots auf dem Kunstrasen zu benutzen. - Kunstrasen: keine Auflagen (wir empfehlen, dass die Trainer eine Maske tragen)
- Vereinslokal: es gilt 2G, zusätzlich Maskenpflicht. Dies gilt für Trainersitzungen, Versammlungen, Anlässe etc.
Für den Konsumationsbetrieb bleibt das Clublokal vorläufig geschlossen.
Wenn das 2G nicht von allen Teilnehmenden eingehalten werden kann, muss auf die Sitzung innerhalb des Clublokals verzichtet werden.
Unter 16-jährige sind von diesen Bestimmungen befreit. Hier kann das Hallentraining seitens der SpielerInnen ohne Zertifikats- und Maskenpflicht durchgeführt werden. Für die Trainer gilt die Zertifikats- und Maskenpflicht!